Internationales und europäisches Steuerrecht
Doppelbesteuerungsabkommen, Anrechnung von ausländischen Steuern, Betriebsstättenbesteuerung, internationale Umstrukturierungen, Gemeinschaftsrecht, Verrechnungspreise, internationale Rulings, Schiedsgerichtsverfahren, Steuererstattungen, umsatzsteuerliche Aspekte im Rahmen von internationalen Transaktionen
Die Kanzlei
Die Steuerberatungssozietät MAYR FORT FREI wurde im Jahr 2003 von Siegfried Mayr, Giovanni Fort und Robert Frei gegründet. Sie führt die vorher (seit 1982) vom Studio Mayr ausgeübte Beratungstätigkeit – seit 1995 mit der Mitarbeit von Robert Frei und seit 1996 von Giovanni Fort – mit Schwerpunkt auf die steuerlichen Beziehungen zwischen Italien und Deutschland fort.
VERÖFFENTLICHUNGEN
I “SECONDARY ADJUSTMENT” AI FINI DEL TRANSFER PRICING: ALCUNE CONSIDERAZIONI DOPO LA RISPOSTA N. 233/2022 DELL’AGENZIA DELLE ENTRATE Bollettino Tributario n. 13/2022, pagg. 941-948 In una recente risposta ad interpello l’Agenzia delle entrate ha affrontato …
"ISTR, Nr. 17/2020", Seiten 653 – 657 Die Suche nach „versteckten“ Betriebstätten in Italien (von ausländischen Unternehmen) steht bei Betriebsprüfungen stets auf dem Programm. Vor allem nach dem berühmten Philip Morris-Urteil von 2002. Inzwischen hat …
Die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Italien ist für natürliche Personen sehr attraktiv. Begünstigungen für Rentner in Italien bei Wohnsitzwechsel nach Italien Rentner, die den steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, können die ausländischen Einkünfte mit …