Besteuerung von Unternehmen und Unternehmensgruppen
Die Kanzlei berät italienische und ausländische Unternehmen bei laufenden steuerlichen Fragen (z.B. in Bezug auf die steuerliche Gewinnermittlung oder in Bezug auf die Mehrwertsteuer) sowie bei außerordentlichen Operationen (z.B. Unternehmens- und Beteiligungs-Erwerb; Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen und andere Reorganisationsmaßnahmen) und bei Fragen zur Bilanzierung und Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Kriterien sowie zum Thema Tax Compliance. Zudem führt die Kanzlei steuerliche und Bilanz-due diligence-Arbeiten durch und assistiert bei Verhandlungen über Unternehmenskäufe und bei der Ausarbeitung der Verträge in Bezug auf die steuerlich und buchhalterisch relevanten Klauseln.
Internationales und europäisches Steuerrecht
Aufgrund der spezifischen langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung ist die Kanzlei in der Lage, sowohl bei ausländischen Investitionen in Italien als auch bei italienischen Investitionen im Ausland eine umfangreiche Beratung in allen relevanten steuerlichen Aspekten zu geben. Bei Fragen über ausländische Steuersysteme kann die Kanzlei auf ein weites Netzwerk von Korrespondenten zurückgreifen. Zu den behandelten Themenkreisen gehören auch Fragen zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und des Gemeinschaftsrechts.
Die Kanzlei befasst sich mit der Ermittlung der steuerlichen Verrechnungspreise sowie mit der Erstellung der sog. Verrechnungspreisdokumentation im Rahmen der Unternehmensgruppe und führt Funktions- und Risikoanalysen zum Zweck der Ermittlung der geeigneten Verrechnungs-preismethode und zur Identifizierung der vergleichbaren Transaktionen durch. Die Kanzlei assistiert die Mandanten auch bei Anträgen für ein ruling (verbindliche Auskunft) sowie bei internationalen Verständigungsverfahren bzw. Schiedsverfahren.
Besteuerung von natürlichen Personen
Die Kanzlei berät zu steuerlichen Aspekten des Wohnsitzwechsels von natürlichen Personen vom Ausland nach Italien oder von Italien ins Ausland, zu den steuerlichen Aspekten des Vermögens (auch bei Übertragung des Vermögens im Zusammenhang mit dem Generationenwechsel), sowie bei der Besteuerung von Finanzerträgen. Die Kanzlei befasst sich mit Fragen der Besteuerung der Einkünfte aus italienischen Quellen für Nichtansässige sowie der Besteuerung von ausländischen Einkünften für in Italien ansässige Steuerpflichtige
Streitverfahren und Beziehungen zur Finanzverwaltung
Die Kanzlei assistiert die Mandanten bei Betriebsprüfungen, in Steuerstreitverfahren (Erstellung von Verteidigungsgutachten; Vertretung vor dem Steuergericht); bei Verhandlungen mit dem Finanzamt mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung.

