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24
mar
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Die neuen Regeln der Betriebsstättenbesteuerung in Italien

Posted by Studio MFFBlogNessun commento

Pubblicato in IWB nr. 6/2016, pag. 209 e ss. a cura di S. Mayr e R. Frei  —


Im Rahmen der Reform des internationalen Steuerrechts Italiens wurde zur  Betriebsstättengewinnermittlung  der Authorised OECD Approach (AOA) ins italienische Steuerrecht übernommen. Zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit italienischer Unternehmen wurde für Betriebstätten italienischer Gesellschaften  im Ausland  als Alternative zur Besteuerung des im Ausland erzielten Betriebsstättengewinns mit Anrechnung der ausländischen Steuer die Freistellungsmethode eingeführt. Die konkrete Anwendung des AOA erweist sich aus  italienischer Sicht derzeit  jedoch problematisch, da keine Durchführungsbestimmung vorgesehen sind, die die konkrete Anwendungsmodalitäten des  AOA regeln.

Um steuerliche Risiken aus italienischer Sicht bei der Anwendung des AOA  zu vermeiden, kommt ein internationales Rulingverfahren in Betracht, denn mit diesem ist es nicht nur möglich, mit dem Fiskus zu klären, ob ein Betriebsstättentatbestand vorliegt, sondern im Rahmen des Rulings können mit dem Fiskus auch die Kriterien zur Ermittlung des Betriebsstättengewinns vereinbart werden. Ohne Ruling ist zur Vermeidung von Verwaltungsstrafen oder gar einer strafrechtlichen Verfolgung bei einer  Gewinnkorrekturen durch die Finanzverwaltung in Bezug auf Anwendung des AOA die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation unerlässlich, die den italienischen Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften entspricht.

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Die Kanzlei wurde 2003 von Siegfried Mayr, Giovanni Fort und Robert Frei gegründet. Beratung und Assistenz im nationalen Und internationalen Steuerrecht.
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Veröffentlichungen

  • Rimborso del prestito figurativo generato da una ripresa per transfer pricing 5 September 2022
  • Italien: Anpassung der neuen Betriebsstätten – Definition an BEPS 22 Juni 2021
  • STEUERBEGÜNSTIGUNGEN BEI WOHNSITZWECHSEL NACH ITALIEN 18 Mai 2021

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