„ISTR, Nr. 17/2020„, Seiten 653 – 657
Die Suche nach „versteckten“ Betriebstätten in Italien (von ausländischen Unternehmen) steht bei Betriebsprüfungen stets auf dem Programm. Vor allem nach dem berühmten Philip Morris-Urteil von 2002. Inzwischen hat Italien sogar die im „Final Report Action 7 BEPS“ (und im neuen OECD-MA 2017) sowie im Multilateral Instrument (MLI) enthaltenen Neuerungen in der Betriebstätten-Definition ins nationale Recht übernommen. Andererseits hat Italien gegenüber gewissen Bestimmungen des MLI Vorbehalte ausgesprochen – im besonderen gegenüber dem gesamten Artikel 12 = Vertreter-Betriebsstätte – so dass Italien diese neue Definition nicht gegenüber den „covered tax agreements“ anwendet. Damit bleibt zwar das nationale Recht durch die Formulierung in den „alten“ DBA eingeschränkt, aber es muss auch die italienische Rechtsprechung (Kassationsgericht) berücksichtigt werden, die bereits die alte Formulierung des Art.5, Abs. 5 OECD-MA (vor 2017) im wesentlichen im Sinne der neuen Formulierung (Art. 5, Abs. 5 OECD-MA 2017) interpretiert hat.